Kinder ohne Schulplatz nach der ersten Anmeldephase: zum Ablauf der Anmeldungen zu den fünften Klassen im Schuljahr 2024 -25
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen der vierten Klassen ohne Schulplatz,
für den Zeitraum vom 26. bis zum 29.02.24 können Sie weitere Termine für die Anmeldungen ausmachen.
Bitte beachten Sie, dass diese Terminvergabe für Anmeldungen von Kindern, die im ersten Anmeldungsverfahren keinen Schulplatz erhalten haben, nur telefonisch über das Sekretariat erfolgen wird: 0211-8998410. Die Termine sollten bis Freitag, 23.02.2024 um 12 Uhr gebucht sein.
Erscheinen Sie unbedingt mit diesen erforderlichen Anmeldeunterlagen zum Gespräch in der Schule:
- eine bereits angefertigte Kopie des Zeugnisses aus dem ersten Halbjahr der vierten Klasse
- dem gelben Anmeldeschein der Stadt Düsseldorf
- dem Anmeldungsformular unserer Schule (welche/s Sie zur Reduzierung der Aufenthaltszeit bitte bereits digital oder handschriftlich ausgefüllt haben)
- den Nachweis über die Schwimmfähigkeit durch das Schwimmabzeichen Bronze
- dem Nachweis der Immunität gegen Masern durch eine bereits angefertigte Kopie des Impfausweises oder einen ärztlichen Nachweis der Immunität nach einer Infektion
- die Kopie des Ausweises/Passes Ihres Kindes zur Legitimation/Prüfung der Namensschreibung
- weiteren Bescheinigungen (z.B. zur Regelung des Sorgerechtes)
Bitte bringen Sie das anzumeldende Kind mit. Gerne möchten wir es bei der Anmeldung kennen lernen.
Zum Aufnahmeverfahren: Das allgemeine Aufnahmeverfahren in die Sekundarstufe I richtet sich nach § 46 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) und den Verwaltungsvorschriften zur APO-S I (VVzAPO-S I) (vgl. insbesondere Nr. 13-21 Nr. 1.1./ 1.2. BASS).
Dies bedeutet, dass wir grundsätzlich alle Kinder aufnehmen, die angemeldet wurden, solange unsere Aufnahmekapazität nicht ausgeschöpft wird. Sollten wir allerdings mehr Anmeldungen für Schüler*innen erhalten, als wir gemäß der rechtlichen Regelung aufnehmen können, so werden wir nach nachfolgenden Kriterien auswählen:
- Geschwisterkinder
- Losverfahren
Überdies werden bei Überhang Kinder (gem. § 46 Abs. 6 SchulG NRW) aus Düsseldorf gemeindefremden Kindern vorgezogen.
Wir freuen uns auf Sie/euch!