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Anwesenheitspflicht

Die faszinierendsten Lehrer/innen, der wunderbarste Unterricht, die hilfsbereitesten Mitschüler/innen, die beste Schule – alles ist zwecklos, wenn Du mal wieder nicht da bist!

Jeder von uns muss aus gesundheitlichen oder privaten Gründen hin und wieder fehlen. Dafür ist man in der Regel nicht verantwortlich.

Aber immer bist Du verantwortlich dafür mit uns rechtzeitig und offen darüber zu reden. Wir haben für vieles sehr viel Verständnis, aber nicht dafür, dass man unsere Hilfsbereitschaft nicht konstruktiv und vertrauensvoll mit einbezieht – auch und gerade dann, wenn man aus blöden Gründen “blau” gemacht hat. Wer von uns braucht keine Hilfe, wenn er mal eine schwierigere Zeit durch macht.

Bei Terminen, von denen man vorher weiß, muss man sich rechtzeitig auch vorher beurlauben lassen. Es reicht dabei nicht, die betroffenen Kurslehrer/innen zu informieren. Zumindest braucht man eine

Beurlaubung des/der Jahrgangsstufenleiter/in oder der Schulleitung (bei längerer Abwesenheit oder Tagen vor und nach den Ferien).

Auch die Termine mit Beurlaubungen gelten als unentschuldigte Fehlstunden, wenn sie nicht ordnungsgemäß im Entschuldigungsheft eingetragen und abgezeichnet sind.

Alle Regelungen sind im Entschuldigungsheft aufgelistet:

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