Anmeldung
Zum Ablauf der Anmeldungen zu den fünften Klassen im Schuljahr 2025-26
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen der vierten Klassen,
ab dem 21.11.24 können Termine für Anmeldegespräche zur fünften Klasse gebucht werden. Sie können direkt über diesen Link zur Terminbuchung am Schloß-Gymnasium gelangen (https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=132&anlagentoken=zsbh56usQ&anliegen=5517.1&standort=164343).
Alternativ führt Sie dieser Link (https://www.duesseldorf.de/schulen/uebersicht-nach-themen-von-a-z/anmeldetermine-an-weiterfuehrende-schulen) zu TEMPUS, dem Terminbuchungsservice der Stadt Düsseldorf, wo Sie unsere Schule unter „Gymnasien“ finden:
Wir werden an den Anmeldetagen zwischen dem 10.02. und dem 13.02.25 persönlich für Sie vor Ort sein, wenn Sie online einen Termin zum Anmeldungsgespräch gebucht haben.
Wenn Sie dies über einen der beiden Links getan haben, sollten Sie Folgendes sehen — natürlich mit Ihren eigenen Angaben.
Eine Anmeldung findet ausschließlich über die oben angegeben Anmeldelinks, ein Anmeldungsgespräch und das Einreichen der erforderlichen Unterlagen bei uns statt!
[Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die eventuelle spätere Terminvergabe für Anmeldungen von Kindern, die im ersten Anmeldungsverfahren keinen Schulplatz erhalten haben, nur telefonisch über das Sekretariat des Schloß-Gymnasiums erfolgen wird: 0211-8998410.]
Erscheinen Sie unbedingt mit diesen erforderlichen Anmeldeunterlagen zum Gespräch in der Schule:
- eine bereits angefertigte Kopie des Zeugnisses aus dem ersten Halbjahr der vierten Klasse
- dem gelben Anmeldeschein der Stadt Düsseldorf
- dem Anmeldungsformular unserer Schule (welche/s Sie zur Reduzierung der Aufenthaltszeit bitte bereits digital oder handschriftlich ausgefüllt haben)
- den Nachweis über die Schwimmfähigkeit durch das Schwimmabzeichen Bronze
- dem Nachweis der Immunität gegen Masern durch eine bereits angefertigte Kopie des Impfausweises oder einen ärztlichen Nachweis der Immunität nach einer Infektion
- die Kopie des Ausweises/Passes Ihres Kindes zur Legitimation/Prüfung der Namensschreibung
- weiteren Bescheinigungen (z.B. zur Regelung des Sorgerechtes)
Bitte bringen Sie das anzumeldende Kind mit. Gerne möchten wir es bei der Anmeldung kennen lernen.
Zum Aufnahmeverfahren: Das allgemeine Aufnahmeverfahren in die Sekundarstufe I richtet sich nach § 46 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) und den Verwaltungsvorschriften zur APO-S I (VVzAPO-S I) (vgl. insbesondere Nr. 13-21 Nr. 1.1./ 1.2. BASS).
Dies bedeutet, dass wir grundsätzlich alle Kinder aufnehmen, die angemeldet wurden, solange unsere Aufnahmekapazität nicht ausgeschöpft wird. Sollten wir allerdings mehr Anmeldungen für Schüler*innen erhalten, als wir gemäß der rechtlichen Regelung aufnehmen können, so werden wir nach nachfolgenden Kriterien auswählen:
- Geschwisterkinder
- Losverfahren
Überdies werden bei Überhang Kinder (gem. § 46 Abs. 6 SchulG NRW) aus Düsseldorf gemeindefremden Kindern (z.B. aus Monheim oder Hilden) vorgezogen.
Hinweis: Die Anmeldegespräche führen wir im alten Gebäude auf der Hospitalstraße 45 durch. Sollte sich dies ändern, so würden wir dies auf unserer Homepage ankündigen.
Wir freuen uns auf Sie/euch!