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Abschlüsse

Allgemeine Hochschulreife

Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben. Sie befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.

 

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dies ist frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase möglich. Die zugrunde gelegten Leistungen müssen in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt. Die (volle) Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife eine Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht beziehungsweise ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird. Weitere Informationen enthält http://www.schulministerium.nrw.de.

 

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

am Gymnasium Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs erwerben den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Qualifikationsphase. Sollte die Versetzung nur knapp verfehlt werden, kann der Mittlere Schulabschluss nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt werden, wenn die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllt sind. Nähere Auskunft dazu erteilt die Schule.

 

Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss am Gymnasium

Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsgangs erwerben am Ende der Einführungsphase einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Versetzungsanforderungen der Hauptschule sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses erfüllt sind. Nähere Auskunft dazu erteilt die Schule.

 

Berechtigungen am Ende der Klasse 9 am Gymnasium

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erworben. Ebenfalls am Ende der Klasse 9 eröffnen sich Wege in die unterschiedlichen Bildungsgänge des Berufskollegs.

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