Seite wählen

AG-Angebote des SSB

Sport- und Bewegungsangebote (AGs) des SSB am Schloß-Gymnasium Benrath (SJ 2024 / 2025)

Parkour:

Parkour ist die Kunst der effizienten Fortbewegung. Es geht darum, Hindernisse nur mit dem eigenen Körper (ohne Hilfsmittel) zu überwinden. Hindernisse werden durch verschiedene Techniken überwunden oder umgangen. Im Parkour wird vor allem auf einen flüssigen Bewegungsablauf und Kontrolle Wert gelegt; es gibt keinen richtigen Weg, sondern nur unendlich viele verschiedene Wege, an sein Ziel zu kommen. Das macht den ganzen Sport so besonders und beliebt, da jeder Traceur (Parkourläufer*in) sich individuell entwickeln und ausleben kann.

G.A.M.E.:

Das Ziel dieser AG ist eine breite Ausbildung koordinativer, sowie kooperativer Fähigkeiten zu entwickeln. Hierfür werden in die 7 koordinativen Fähigkeiten erprobt und verfeinert. Hierfür sollen Freiwilligkeit, Fairness und Kooperation wichtige Werte sein die vermittelt werden können. Dafür sind Rituale und regelmäßige Feedbackrunden essentiell und von der Lehrperson eingeplant. Die AG nimmt „das Spiel auseinerander“ (daher die Punkte) und die Kinder verbessern sich in den athletischen, taktischen und sozialen Belangen des Sports. Viel Spaß!

Basketball:

Basketball ist ein athletischer Teamsport der ein hohes Maß an Taktik und Technik benötigt. All dies kann in der AG gelernt werden. Es ist lediglich Motivation von Nöten. Die Basketball AG wird von einem Trainer des ART Düsseldorf e.V. geleitet.

Tischtennis:

Die Tischtennis-AG findet im eigens dafür ausgestatteten Tischtennisraum der Schule statt. Es wird angestrebt eine Schulmannschaft für die Stadtmeisterschaften zusammenzustellen.

Fußball:

Der Klassiker für alle! Ausgebildete Trainer des TSV Urdenbach 1894 e.V. bieten Euch nicht nur Spaß und Bewegung, sondern arbeiten mit Euch auch an Technik, Taktik und Spielverständnis.

 

 

Download Flyer Stadtsportbund (2024/2025)
Allgemeine Informationen

Betreuungsangebot

Am Schloß-Gymnasium Benrath wird auf Grundlage der Erlasse des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum Programm „Geld oder Stelle“ eine pädagogische Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I durchgeführt. Zur Umsetzung der Betreuung hat die Schule eine Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtsportbund Düsseldorf e.V. (SSB) geschlossen. Die pädagogische Übermittagsbetreuung bietet im Anschluss an den Unterricht:

pädagogische Betreuung
Individuelle Hausaufgabenhilfe
Sport- und Bewegungsangebote

Das Mittagessen und die Angebote des Mensabetriebs sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Die pädagogische Übermittagsbetreuung erstreckt sich im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, bei besonderem Bedarf bis 16:00 Uhr. An Schultagen mit vorzeitigem Unterrichtsende (Kurzstunden, Hitzefrei usw.) erfolgt kein früherer Beginn der Betreuung. Die Betreuung bleibt in den Schulferien, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen geschlossen. Eine Beitragserstattung erfolgt für diese Zeit
nicht.

Die Maßnahmen im Rahmen der pädagogischen Übermittagsbetreuung gelten als schulische Veranstaltungen. Die Betreuung erfolgt am Schloß-Gymnasium Benrath, Hospitalstraße 45, 40597 Düsseldorf. Die Durchführung besonderer Betreuungs- und Sportangebote kann auch außerhalb des Schulgeländes und in Kooperation mit weiteren Schulen erfolgen. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Angeboten besteht nicht. Die Plätze werden im Rahmen der verfügbaren Betreuungsplätze vergeben.

Aufnahme, Vertragsdauer, Abmeldung, Ausschluss

Der Vertrag wird für die Dauer eines Schuljahres (01.08.2024 bis 31.07.2025) abgeschlossen. Der Vertrag endet automatisch zum Schuljahresende und bedarf keiner weiteren Kündigung.

Eine Kündigung des Vertrages zum Ende des Schulhalbjahres (31.01.2025) ist mit einer Frist von sechs Wochen möglich. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die Personensorgeberechtigten liegt insbesondere vor, bei

  • Schul-/ oder Wohnortwechsel,
  • Langfristiger Erkrankung des Kindes (mind. vier Wochen),
  • wenn eine Betreuung unter pädagogischen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist.

SSB und Schule können die Schülerin/den Schüler von der Betreuung ausschließen, wenn

  • die Personensorgeberechtigten ihrer Beitragszahlung nicht nachkommen
  • die Schülerin/ der Schüler die Betreuung nicht regelmäßig besucht und unentschuldigt fehlt
  • die Angaben, die zur Aufnahme der Schülerin/des Schülers geführt haben, unrichtig waren
  • die Betreuung aufgrund des Verhaltens der Schülerin/des Schülers oder der Personensorgeberechtigten nicht zumutbar ist.
Versicherung und Kosten

Versicherungsschutz

Schülerinnen und Schüler, die an der pädagogischen Übermittagbetreuung teilnehmen, sind unfallversichert. Zuständig ist die Landesunfallkasse NRW als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kostenbeitrag und Zahlungsabwicklung

Für die Teilnahme an den ergänzenden Angeboten erhebt der SSB einen jährlichen Kostenbeitrag, zahlbar in zwölf monatlichen Raten. Dieser beträgt im Schuljahr 2024/2025 monatlich 75,- Euro (für Inhaber des Düsselpasses 50,- Euro). Wöchentlich können bis zu fünf Tage in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum Betreuungsangebot kann die individuelle Hausaufgabenhilfe an bis zu zwei Tagen pro Woche für 20,- Euro monatlich gebucht werden. Der Kostenbeitrag ist auch zu entrichten, wenn das Kind aus persönlichen Gründen (z. B. kurzfristiger Krankheit) nicht an der Betreuung und den ergänzenden Angeboten teilnehmen kann. Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für ein Schuljahr (01.08.2024 bis 31.07.2025) und auch in den Schulferien sowie unterrichtsfreien- und beweglichen Ferientagen. Wird ein Kind im laufenden Schuljahr in der Betreuung aufgenommen oder verlässt sie im laufenden Schuljahr, ist der Beitrag anteilig zu leisten.

Im Interesse eines einfachen und sicheren Zahlungsverkehrs nutzt der SSB das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Beitrag wird am jeweils Monatsersten des Kalendermonats im Voraus vom angegebenen Konto eingezogen. Rücklastschriftgebühren aufgrund fehlender Kontodeckung sind vom Kontoinhaber zu tragen. Rückständige Beiträge können nach mindestens einmaliger Mahnung im gerichtlichen
Mahnverfahren geltend gemacht und titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung
beigetrieben werden.

Schloß-Blog

Kontakt

Schloß-Gymnasium Benrath
Hospitalstr. 45
40597 Düsseldorf

Sekretariat
Telefon: 0211-89-98410
Telefax: 0211-8929191
E-Mail:
gy.hospitalstr(at)schule.duesseldorf.de