Seite wählen

FUNDSACHEN WIEDERFINDEN – LETZTE CHANCE!

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

seit Schulbeginn im August sind wieder viele Sachen (Jacken, Pullis, Sportbekleidung usw.) in unserer Fundkiste gelandet. Zum Halbjahresende habt ihr nun die letzte Chance nachzuschauen, ob eure Sachen dabei sind, und sie abzuholen.

WICHTIG: Es befinden sich keine Wertsachen darunter, d.h. keine Geldbörsen, Schoko-Tickets, Schülerausweise, Schlüssel, Handys, Kopfhörer etc. Solche Dinge werden im Sekretariat abgegeben und schnell an die Besitzer:innen zurückgegeben.

In einer gemeinsamen Aktion der Realschule und des Gymnasiums legen wir den Inhalt der Fundkiste zweimal in der Aula aus:

  • Mittwoch, 18. Januar 2023, im 4. Block, und am
  • Freitag, 20. Januar 2023, nach der Zeugnisausgabe.

Alle dann nicht abgeholten Sachen werden an eine gemeinnützige Kleiderkammer gespendet.

(Wn)

Medienworkshop am Schloß

Internet?-  Na  klar!  …  Aber  wie  recherchiere  ich  eigentlich  richtig  im  Internet,  welchen  Quellen  kann  ich  bei  meiner  Recherche  vertrauen  und  wo  lauern  möglicherweise Gefahren im Umgang mit digitalen Medien?

Diese und weitere Fragen standen im Fokus des Medienworkshops, der kurz vor  den Weihnachtsferien mit der 5b, der 6a und der 6b durchgeführt wurden. An der  Seite  von  Experten,  die  mit  jeder  Menge  spannender  Informationen  angereist  waren,  setzten  sich  die  Schülerinnen  und  Schüler  in  insgesamt  vier  Stunden  intensiv  mit  unterschiedlichen  Materialien  zum  Thema  auseinander.  Hierbei  wechselten sich theoretische Phasen, in denen relevante Inhalte in der Theorie  vermittelt wurden, mit aktiven Phasen, in denen das „Learning by Doing“ am PC  (Tablet  oder  auch  Laptop)  im  Zentrum  stand,  ab.  Auf  diese  Weise  lud  der  Medienworkshop alle zum mitdenken, mitmachen und ausprobieren ein. Aber auch  das Diskutieren kam nicht zu kurz, z.B. als unsere Schülerinnen und Schüler die  Gelegenheit erhielten, einmal in die Lehrerrolle zu wechseln und Schulnoten für  verschiedene  Fallbeispiele  zum  (un)bewussten  Umgang  mit  dem  Internet  zu  vergeben. Insbesondere das – sehr wichtige – Thema des „Cybermobbings“ stoß  auf ein sehr großes Interesse auf Seiten unserer Schülerinnen und Schüler, in  dessen Zusammenhang auch zahlreiche spannende Fragen, wie z.B. „Was darf ich  denn  nun  eigentlich  (nicht)  im  Internet?“  konnten  gestellt  werden,  aus  denen  weitere, ebenfalls spannende, Diskussionen entsprangen.

Die Abschlussrunde am Ende der Workshops verdeutlichte dann, mit wie vielen  neuen, teilweise sehr überraschenden und lehrreichen Erkenntnissen im Gepäck  die Schülerinnen und Schüler nach Hause gehen werden. Nach dem Workshop  sagten viele Schülerinnen und Schüler: „Ich wusste gar nicht, dass man XXX nicht  darf!“ und auch in den nachfolgenden Unterrichtsstunden waren die Inhalte der  Workshops ein präsentes und diskussionsfreudiges Thema.

Informationen rund um das Themengebeiet erhält man z.B. hier:

Landesanstalt für Medien

oder

Links

Beratungsangebote und Gesprächskontakt ist zum Beispiel über https://www.nummergegenkummer.de/ möglich.

Die ganze Quanten-Physik in einem Koffer – Öffentlicher Vortrag am 23.1.2023 um 18.00 Uhr

Lassen sich Lichtteilchen ausradieren? Wie kommunizieren Quanten? Und was verbindet die Welt des Allerkleinsten mit einer toten Katze?

Solchen und ähnlichen Fragen geht es am Montag, den 23.1.2023 im Schloß-Gymnasium Benrath auf die Spur. Herrn Björn Habrich gelang in den vergangenen 10 Jahren eine ingenieurstechnische Meisterleistung. Er entwickelte einen Quantenkoffer und spezielle optische Bausteine, mit denen elementare Fragen und Probleme der Quantenphysik experimentell greifbar werden. Neben der Messung der Lichtgeschwindigkeit kann auch die Interaktion einzelner Photonen, also Lichtquanten, in verschiedensten Szenarien gemessen und gedeutet werden. Herr Habrich stellt in einem abwechslungsreichen und unterhaltsamen Vortrag verschiedene physikalische Phänomene der Quantenphysik und ebenso ihre philosophische Bedeutung für unser Verständnis des Universums und unserer Erde vor. Dies ist auch für interessierte Laien hochinteressant und ein packendes Erlebnis.

Daher möchte das Schloß-Gymnasium Benrath ausdrücklich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Benrath und Umgebung ganz
herzlich zu diesem öffentlichen Vortrag am 23.1 um 18:00 Uhr einladen. Der Veranstaltungsort ist im Foyer des Schloß-Gymnasiums ausgeschildert.

Sollten Sie vorab Fragen zum Programm haben, können sie sich gerne an Herrn Metelmann (max.metelmann@schule.duesseldorf.de) vom Fachbereich Physik wenden.”

Schüler des Schloß-Gymnasiums an der Talentschule Uni Twente

Die Welt der Quanten ist faszinierend und undurchschaubar zugleich. Für viele von uns bleibt sie für immer verborgen. Die Quantentheorie beschreibt den Aufbau von Atomen und die physikalisch ablaufenden Vorgänge in bemerkenswerter Genauigkeit. Sie ist eine der komplexesten und herausfordernsten Theorien, welche der Geist der Menschheit bis heute hervorgebracht hat. Prof. F. Schuller von der Universität Twente in Enschede veranstaltete zusammen mit seinem Team eine viertägige Talentschule zum Thema: “Mathematical anatomy of quantum theory.”

Die grundlegenden mathematischen Strukturen der Quantentheory wurden in diesem Kurs eingeführt und vertieft. An diesem sehr anspruchsvollen Programm nahmen 30 Schülerinnen und Schüler von 3 Schulen in Deutschland teil.

Von unserer Schule reisten (von li. nach re.) Elian, Atila, Theo, Dino, Max, Mario, Lucie, Clara, Miriam und Annalina (o.B.) nach Enschede und stellten sich diesem herausforderndem Programm. Prof. Schuller attestierte allen unseren Schülerinnen und Schüler eine herausragende Leistung und gratuliert ihnen zur erfolgreichen Teilnahme. Wir schließen uns diesen Glückwünschen ausdrücklich an und freuen uns sehr, dass unsere angehenden Abiturientinnen und Abiturienten diese Möglichkeit mit so großem Engagement wahrgenommen haben.

 

Informationen zum Schuljahr 2022/2023 (Nr. 3)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das erste Schulhalbjahr liegt bereits größtenteils hinter uns. Auch wenn aktuell nur vergleichsweise geringe coronabedingte Einschränkungen zu verzeichnen sind, spüren wir jedoch umso mehr, dass diese prägende Zeit bei uns allen deutlich nachwirkt. So trifft etwa die jahreszeitbedingte Krankheitswelle gerade auf ein Gesamtgefüge, dessen Energieniveau insgesamt stark beansprucht ist. Wir hoffen, dass wir im neuen Jahr zusammen in etwas ruhigeres Fahrwasser kommen, wohl wissend, dass das vor uns liegende kurze 2. Schulhalbjahr erneut viel gemeinsames und zielgerichtetes Handeln erfordern wird.

Mit dem aktuellen Infobrief möchten wir Sie/Euch zum einen an bestehende Regeln erinnern und Ihnen/Euch zum anderen wichtige Infos weitergeben.

Auf folgende Punkte legen wir Wert:

  1. Aktuelle Coronaregeln am Schloß
  2. Regelungen im Bereich der Klassenarbeiten/Klausuren
  3. Unterrichtsversorgung / Neuer Stundenplan
  4. Neubau des Schloß-Gymnasiums an der Benrodestraße
  5. Termine

Zu 1. Aktuelle Coronaregeln

Obwohl wir noch immer vereinzelt Coronaerkrankte in der Schüler*innenschaft bzw. im Kollegium haben, scheint sich die Lage in diesem Bereich zu entspannen. Aufgrund immer wiederkehrender Rückfragen nach den aktuell gültigen Quarantänebestimmungen leiten wir Ihnen/Euch die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zu:
Bitte nehmen Sie sich / nehmt Euch die Zeit, die aktuellen Auszüge aus der Coronaschutzverordnung genau zu lesen und dann auch umzusetzen.  Dankeschön!

msb2212_1901 – Handlungskonzept Corona:
„7. Umgang mit positiven Testergebnissen

In der aktuellen Pandemiesituation besteht für infizierte Personen mit positivem Testergebnis grundsätzlich nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren. Für Kontaktpersonen, die selbst keinen positiven Testbefund haben, bestehen keine Quarantänepflichten. Diese Grundregelungen gelten auch in der Schule, sodass positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Betreuungskräfte sich nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren müssen, während Kontaktpersonen (Sitznachbarinnen/-nachbarn etc.) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen (vgl. § 2 Absatz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltestes vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren, unmittelbare Kontakte mit Dritten vermei-den … .Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig. Ist das Ergebnis eines PCR-Tests positiv oder nimmt eine durch einen Coronaschnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vor, besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung zu begeben.

Umgang mit positiven Testergebnissen Rückkehr nach Isolierung:

Die Isolierung endet grundsätzlich nach fünf Tagen ab dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest […]. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer (Isolierungsdauer) zählt der Tag der Durchführung des Tests als Tag null, das heißt der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet. Beispiel: Tag des Tests war der 30. November (Tag 0). Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember) zu laufen. Tag 5 ist somit der 5. Dezember und mit Ablauf dieses Tages endet die Isolierung automatisch. Ein positives Testergebnis innerhalb weniger Tage nach den fünf vollen Tagen Absonderung bedeutet keine neue behördlich verpflichtende Isolationspflicht. Denn fällt ein Test innerhalb von wenigen Tagen nach dem ersten positiven Test positiv aus, ist anzunehmen, dass dies auf die bisherige Infektion zurückzuführen ist. Je größer der zeitliche Abstand eines positiven Testergebnisses zu einer vorherigen Isolierung ist, desto wahrscheinlicher ist jedoch eine Reinfektion. Ein erneuter positiver Coronaschnelltest oder PCR-Test ab Tag 15 nach dem Tag der Vornahme des ersten positiven Tests zählt als neuer positiver Test und begründet damit eine erneute Absonderung für fünf volle Tage. Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere im Kontakt mit vulnerablen Personen, empfohlen. Zudem wird nachdrücklich empfohlen, dass bei Fortbestehen von Symptomen nach Ablauf der 5 Tage Isolationspflicht, eine Krankmeldung bzw. eine ärztliche Beratung und gegebenenfalls Krankschreibung erfolgt. Die Krankmeldung erfolgt bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Eltern. Im Übrigen gilt für Testungen in Schulen § 6 Coronaschutzverordnung fort, … . Das bedeutet im Einzelnen: Bei symptomlosen Schülerinnen und Schülern besteht kein Handlungsbedarf; dies gilt auch dann, wenn sie nach einer 5-tägigen Isolation die Schule besuchen.

Eine Schülerin oder ein Schüler besucht mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion die Schule:

  • Ist eine häusliche Testung mit negativem Ergebnis erfolgt bzw. bescheinigt, besteht kein Handlungsbedarf.
  • Ist keine häusliche Testung erfolgt bzw. bescheinigt, testet sich die Schülerin oder der Schüler auf Bitten der Lehrkraft in der Schule (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Coronaschutzverordnung).
  • Ist der Test positiv, nimmt die Schülerin oder der Schüler nicht an Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten in der Schule teil. Kommt die Schülerin oder der Schülerunmittelbar aus einer fünftägigen Isolierung bzw. lag kurz zuvor bereits ein positiver Test vor (s.o.), besteht jedoch keine Verpflichtung zu einer erneuten Isolation.
  • Ist der Test negativ, nimmt die Schülerin oder der Schüler an Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsangeboten in der Schule teil. Es wird empfohlen, eine Maske zu tragen (keine Verpflichtung).“

Zu 2. Regelungen im Bereich der Klassenarbeiten/Klausuren

Zurzeit haben wir sehr viele Krankenmeldungen mit Erkältungs- bzw. Grippesymptomen. Dies hat zur Folge, dass kaum eine Klassenarbeit / eine Klausur mit allen Schüler*innen gleichzeitig geschrieben werden kann. Dieser Umstand und das um eine Woche verkürzte Schulhalbjahr  führen dazu, dass sich die Nachschreibetermine individuell häufen und einzelne Schüler*innen mehr als drei Klassenarbeiten/Klausuren pro Woche schreiben müssen. Trotz dieser erhöhten Dichte, darf immer nur eine Klassenarbeit/Klausur pro Tag geschrieben werden. Nach den Weihnachtsferien ist es nur noch in Einzelfällen möglich, weitere Klassen-arbeiten bzw. Klausuren anzusetzen.

Zu 3. Unterrichtsversorgung / Neuer Stundenplan

Zum zweiten Schulhalbjahr wird es einen neuen Stundenplan geben, der ab dem 23.01.2023 gilt. Der neue Plan ist notwendig, da unsere Lehramtsanwärter*innen (Frau Becher, Herr De Jong, Herr Kratz und Frau Riepe) in ihren letzten Ausbildungsabschnitt eintreten, in dem sie keinen eigenverantwortlichen Unterricht mehr haben.

Zu 4. Neubau des Schloß-Gymnasiums an der Benrodestraße

Die Planungen für unser neues Schloß gehen in die finale Phase, und als Termin für die Grundsteinlegung ist ein Datum Ende März/Anfang April 2023 geplant. Erste visuelle Eindrücke finden Sie/findet Ihr auf unserer Homepage.

https://www.schloss-gymnasium.de/einblicke-ins-neue-schloss-gymnasium-impressionen-zum-neubau/

Zu 5. Termine

Wir versuchen, unseren Terminkalender immer möglichst aktuell zu halten. Dennoch möchten wir auf die folgenden Termine bzw. Veranstaltungen an dieser Stelle gesondert hinweisen:
1. Weihnachtsferien vom 23.12.2022 bis zum 06.01.2023
2. Studientag/Ganztägige Zeugniskonferenzen am 16.01.2023
3. Zeugnisausgabe am 20.01.2023

Info zur Mensa: Der Caterer passt zum 01.01.2023 die Preise an (Hauptgericht plus 0,30 €).

Link zum Terminplan: https://www.schloss-gymnasium.de/schulkalender/

I see skies of blue
And clouds of white
The bright blessed day
The dark sacred night
And I think to myself
What a wonderful world
© Luis Amstrong „What a wonderful world“ (1967)

Schließlich wünschen wir mit dem Bild und dem Text unserer von Schülerinnen gestalteten diesjährigen Weihnachtskarte allen am Schulleben Beteiligten nach einem ereignisreichen Jahr nun ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen,
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

Download Infobrief