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Besondere Lernleistung

1. Grundlage einer besonderen Lernleistung

  • ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb
  • die Ergebnisse eines Projektkurses
  • die Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes

 

2. Organisatorische Vorgaben

  • Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase bei der Schule angezeigt werden.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Ggf. wird auf die fachliche Beratung der oberen Schulaufsichtsbehörde zurückgegriffen.
  • Die Texte und Grundlagen der Dokumentation müssen spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung abgegeben werden. Den Termin setzt die Schule.
  • Die Arbeit ist nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten.
  • Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein. Ein Rücktritt im Prüfungsverfahren ist nicht vorgesehen.

 

3. Die besondere Lernleistung im Rahmen eines Projektkurses

Die Lehrkräfte beraten die Schülerinnen und  Schüler,  in welchem Maß die Ergebnisse eines Projektkurses dem hohen Anforderungsniveau der besonderen Lernleistung genügen. Da die besondere Lernleistung wie ein fünftes Abiturfach gewertet wird, muss seitens der Schule sichergestellt werden, dass das Produkt den Exzellenzanspruch einer besonderen Lernleistung erfüllt.

 

4. Die besondere Lernleistung im Rahmen eines Wettbewerbs

Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich an Wettbewerben teilgenommen haben, werden seitens der Schule darauf hingewiesen, dass Leistungen, die bei Wettbewerben erbracht worden sind, als Grundlage für die „besondere Lernleistung“ in die Abiturprüfung eingebracht werden können.

 

5. Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil einer besonderen Lernleistung sollte etwa 30 Textseiten in Maschinenschrift umfassen. Der Anhang mit Literaturverzeichnis, Quellenangaben, Materialien usw. ist nicht eingeschlossen.

Bei Schülerwettbewerbsleistungen oder Ergebnissen aus Projektkursen können sich aus den Ausschreibungserfordernissen bzw. der Anlage der Projekte abweichende Leistungen ergeben, die je nach Schwierigkeitsgrad und Anlage eine Reduktion der angegebenen Textseiten zulassen. Der Verzicht auf eine schriftliche Darstellung ist nicht zulässig.

Die Dokumentation wird von der betreuenden Lehrkraft und einem Zweitkorrektor bewertet.

 

6. Das Kolloqium

Das abschließende Kolloquium orientiert sich an den in allen Fachlehrplänen ausgewiesenen  drei  Anforderungsbereichen und dient der

  • Präsentation des Arbeitsergebnisses
  • Überprüfung des fachlichen Verständnisses des gewählten Themas oder Problems in einem Prüfungsgespräch
  • Reflexion verschiedener Erkenntnisperspektiven.

Die Bewertung  des  Kolloquiums  erfolgt durch die Prüfungskommission, die analog der Fachprüfungskommission der mündlichen Abiturprüfung zusammengesetzt ist. Die Dokumentation und das Kolloquium bilden für die Bewertung eine Einheit. Die Dauer des Kolloquiums beträgt in der Regel 30 Minuten.

 

7. Möglichkeiten der Realisierung

Aufgabentypen für besondere Lernleistungen im  Bereich der Schule

Empirische Arbeiten

Eine Fragestellung wird untersucht; die Ergebnisse werden ausgewertet und interpretiert.

Experimentelle Arbeiten

Eine Fragestellung wird experimentell umgesetzt, die Ergebnisse werden ausgewertet und interpretiert.

Produktorientierte und kreative Arbeiten

Zu einer künstlerischen Produktion, Versuchsapparatur, Software-Entwicklung etc. werden Zielvorgaben entwickelt und praktisch umgesetzt; das Produkt wird aufgeführt, erprobt und vorgestellt.

Theoretisch-interpretierende Arbeiten

Eine Fragestellung wird z. B. im Kontext von Quellen oder Texten entwickelt, auf eigenständige Weise entfaltet und interpretativ bearbeitet.

Theoretisch-analytische Arbeiten

Eine Fragestellung wird z. B. im Rahmen einer zu erkundenden wissenschaftlichen Theorie entwickelt und präzisiert.

 

8. Schritte im Arbeitsprozess einer besonderen Lernleistung

1. Themenwahl und Zielsetzung

  • durch das Land NRW geförderte Schülerwettbewerbe
  • schulische Kurse, Projektkurse, Projekte, AGs
  • künstlerische, gesellschaftliche oder naturwissenschaftliche Projekte mit geeigneten Partnern und Institutionen außerhalb der Schule

 

2. Planung und Vorbereitung

  • Strukturierung des Vorhabens
  • Klärung der Arbeitsmethoden
  • Wahl der Darstellungsform
  • Beschaffung von Informationen und Materialien
  • Aufstellung des Organisations- und Terminplans

 

3. Bearbeitung

  • Auswertung der Materialien
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Untersuchung oder der Experimente
  • schriftliche Zusammenstellung der Ergebnisse
  • Evaluation des Arbeitsprozesses

 

4. Dokumentation der Arbeit

  • schlüssiges Dokumentationskonzept unter Einbeziehung sachgerechter Methoden und Medien

 

5. Präsentation und Kolloquium

  • Auswahl angemessener Präsentationsmedien
  • Darbietung, Erläuterung, Diskussion des Ergebnisses

 

9. Einbringung in die Abiturprüfung

In der  Abiturprüfung werden die Ergebnisse in den vier Abiturfächern nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet

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