Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife und das gelenkte Praktikum
Mit der Fachhochschulreife können Schülerinnen und Schüler an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen studieren und an Universitäten entsprechende Studiengänge belegen. Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil.
Der schulische Abschluss berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, wenn ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird. Kann eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht oder eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit in einem Berufsfeld nachgewiesen werden, wird ebenfalls die Fachhochschulreife erworben.
- Der fachpraktische Teil zum Erwerb der Fachhochschulreife kann also erworben werden:
- durch eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht
- durch eine langjährige Berufstätigkeit
- durch ein gelenktes Praktikum.
Praktika sollen die Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereiten, die Berufswahlentscheidung absichern und gleichzeitig eine Orientierung für ein mögliches Studium bieten. Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten Einblicke in die Zusammenhänge betrieblicher und beruflicher Praxis. Sie erwerben grundlegende Kenntnisse über Arbeits- und Leistungsprozesse durch Anschauung und eigene Mitarbeit. Dabei lösen sie berufs- und fachbezogene Aufgaben und lernen den Berufsalltag kennen.
Wo kann ein Praktikum gemacht werden?
Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz können die Berufskollegs oder die Kammern bzw. die Agentur für Arbeit helfen. Die Schulen bieten den Schülerinnen und Schüler darüber hinaus weitere Beratung an. Das Praktikum soll in Betrieben, Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, in denen die entsprechenden Tätigkeiten ausgeführt werden können.
- Als geeignet gelten:
- anerkannte Ausbildungsbetriebe bzw. Betriebe, die zur Ausbildung berechtigt sind
- Einrichtungen oder Behörden, die die Berechtigung haben, in einem entsprechenden anerkannten Beruf auszubilden.
Weitere Praktikumsstellen können von der Bezirksregierung zugelassen werden. Um zu klären, ob ein bestimmter Betrieb zur Ausbildung berechtigt ist, können sich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, der Gesamtschulen und der Weiterbildungskollegs an die zuständigen Kammern bzw. die Bezirksregierung wenden.
Inhalte des Praktikums, Arbeitszeit und Vergütung
Die Inhalte der Praktika richten sich nach den Vorgaben für den Ausbildungsberuf oder den Vorgaben des einjährig gelenkten Praktikums zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen. Der Betrieb bzw. die Einrichtung, in dem bzw. der das Praktikum abgeleistet wird, stellt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums nach der Praktikums-Ausbildungsordnung bzw. den Vorgaben des einjährig gelenkten Praktikums sicher und erstellt darüber einen Nachweis durch Ausfüllen des entsprechenden Formularvordrucks. Ein Eintrag in ein Praktikantenverzeichnis ist nicht notwendig. Die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die Vergütung werden nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen geregelt, die für die jeweilige Praktikumsstelle gelten. Da die Praktikantinnen und Praktikanten keine Schülerinnen und Schüler mehr sind, gelten für sie die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen der Praktikumsstelle. Der Abschluss eines schriftlichen Praktikumsvertrages wird empfohlen (Mustervertrag).
Wann kann bzw. muss das Praktikum gemacht werden?
Das Praktikum ist nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife zu absolvieren. Schülerinnen und Schüler der Weiterbildungskollegs können es parallel zur schulischen Ausbildung machen. Der praktische Teil der Fachhochschulreife muss innerhalb von acht Jahren nach Verlassen der Schule erworben werden.
Länderspezifisches
Bitte beachten Sie generell, dass sich das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes richtet, in dem die Fachhochschule liegt, an der Sie studieren möchten. Die Praktikumsbestimmungen der Länder stimmen in der Regel nicht überein. Es ist daher unbedingt notwendig, sich vor Beginn des Praktikums entweder bei der Fachhochschule in dem anderen Bundesland oder der Kultusverwaltung des jeweiligen Bundeslandes über die Inhalte des Praktikums zu informieren. Der Nachweis der Fachhochschulreife für Praktikantinnen und Praktikanten erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums. Eine förmliche Zuerkennung durch die obere Schulaufsichtbehörde erfolgt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die an Hochschulen in anderen Bundesländern studieren möchten.