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Informationen zum Schuljahr 2020/2021 (Nr.14)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

erst einmal wünschen wir Allen ein gutes, gesundes und möglichst normales Neues Jahr 2021.

Nach Auswertung der heutigen Schulmail möchten wir Euch/Ihnen – gemäß des aktuellen Informationsstands – konkrete Hinweise für unseren Schulbetrieb ab Montag, 11.01.2021 zukommen lassen.

  1. Wir starten erst am Dienstag mit dem Unterricht, um den zu erwartenden Internet-/Lernplattformproblemen am Montag aus dem Weg zu gehen und um letzte Absprachen mit dem Kollegium zu treffen, die wir dann am Montag kommunizieren werden.
  2. Ab Dienstag, 12.01.2021 sind alle Schüler*innen (5 – Q2) im Distanzunterricht.
    Den Schüler*innen werden gemäß den bisherigen Absprachen (siehe “Goldene Regeln des Distanzlernens”) Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. .
  3. Für die Schüler*innen der Klassen 5 + 6 kann eine Betreuung beantragt werden, auch um in der Schule am Distanzlernen teilzunehmen und dort die Aufgaben zu erledigen. Dieses Angebot richtet sich an die Schüler*innen, deren Rahmenbedingungen zu Hause ein qualitativ gutes Distanzlernen nicht zulassen. Das Formular ist auf der Homepage eingestellt.
  4. Wer über kein digitales Endgerät verfügt, wendet sich bitte unter folgender E-Mailadresse an Herrn Wörner und vereinbart einen Termin: thomas.woerner @ schule.duesseldorf.de
  5. Klassenarbeiten in der Sekundarstufe 1 sowie in der EF werden nicht mehr geschrieben, da Frau Ministerin Gebauer die Beurteilungsgrundlage für die Zeugnisnoten als gegeben ansieht.
  6. Die angesetzten Klausuren in der Q1 finden wie angekündigt statt.
  7. Diese Regelungen gelten erst einmal bis zum 31.01.2021.

Da wir uns weiterhin in einer sehr dynamischen Lage befinden bitten wir Euch/Sie, sich auch in den kommenden Tagen und Wochen auf dem Laufenden zu halten, indem regelmäßig alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (Homepage, E-Mail, Vertretungsplan, Klausurplan, moodle-Gruppen etc.) genutzt werden.

Wir hoffen auf Euer/Ihr Verständnis und Eure/Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Raimund Millard (Schulleiter) und Henrik Schepper (stellv. Schulleiter)

 

Auszug aus der Schulmail des Ministeriums für Bildung:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nun-mehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

– Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachts-ferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

– Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort.

– Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).

– Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.

– Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

– Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

– Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

–  Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 …. ; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.

– Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

Download Infobrief 14 – Informationen der Schulleitung 18.12.2020
Anlage zur Anmeldung einer Betreuung bis zum 31. Januar 2021 (Jahrgang 5 und 6)