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Liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Schüler*innen,

wir möchten Sie / Euch mit diesem Informationsbrief (Nr. 22) über die Details zur Umsetzung der neuesten Entscheidungen des Schulministeriums (MSB) informieren und erklären, wie wir am Schloß konkret diese Vorgaben umsetzen. Es geht um folgende Themenbereiche:

  1. Aufnahme des Unterrichts nach den Osterferien
  2. Notbetreuung
  3. Klausuren/Klassenarbeiten
  4. Selbsttestung
  5. Leistungsbewertung

Die Basisinformationen hierzu erscheinen seit heute Vormittag als Newsticker auf der Homepage.

  1. Aufnahme des Unterrichts nach den Osterferien

Ab Montag, 12.04.2021 bekommt die Jahrgangsstufe Q2, wie vor den Osterferien angekündigt, ihren Unterricht in den individuellen vier Abiturfächern weiter komplett in Präsenzform in der Schule. Der Unterricht wird in Abhängigkeit von Kursgröße, Raumgröße und der weiteren Infektionsentwicklung entweder in zwei nebeneinanderliegenden Räumen oder in einem Klassenraum erteilt.

Die Q1 bleibt im Wechselunterricht mit der bekannten Einteilung in A- und B-Gruppen. In der Woche nach den Ferien starten wir mit den A-Gruppen

Alle anderen Klassen (5-EF) gehen erst einmal wieder in den Distanzunterricht.

Diese Regelung gilt erst einmal nur bis zum Ende der ersten Schulwoche (16.04.2021).

  1. Notbetreuung:

 Im Bereich der Notbetreuung gibt es ein Angebot für die Klassen 5 & 6. Die Eltern der Klassen 5 & 6 können ihre Kinder zur Betreuung anmelden. Zusätzlich können die Kolleg*innen den Erziehungsberechtigten mit Kindern in diesen Jahrgangsstufen über die Schulleitung nahelegen, die Notbetreuung zu nutzen. Das neue Formular wird auf der Homepage eingestellt.

  1. Klausuren / Klassenarbeiten:

Alle angekündigten Klassenarbeiten/Klausuren werden erst einmal um eine Woche nach hinten verschoben. Ob wir in der Woche ab dem 19.04.2021 tatsächlich mit den Klassenarbeiten/Klausuren starten können, hängt von den weiteren Regelungen durch das MSB ab.

  1. Selbsttestung:

Wichtig !!!!: Anders als vor den Osterferien sind die Selbsttests nun, für alle Personen, die die Schule besuchen (Schüler*innen, Lehrer*innen, …) verpflichtend. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne negativen Selbsttest nicht möglich.

Die erste Testung erfolgt am Montag, 12.04.2021 !!!

Die Schüler*innen der Q 2 testen sich zu Beginn des 1. Blocks im Kurs-raum bei der jeweiligen Kurslehrerin / dem jeweiligen Kurslehrer. Die Schüler*innen, die im 1. Block keinen Unterricht haben kommen um 8.30 Uhr zur Testung in die Sporthalle.

Die Schüler*innen der Q 1 (Gruppe A) testen sich zu Beginn des 1. Blocks im Kursraum bei der jeweiligen Kurslehrerin / dem jeweiligen Kurslehrer. Die Schüler*innen, die im 1. Block keinen Unterricht haben kommen um 8.30 Uhr zur Testung in die Mensa. Da diese Schüler*innen-gruppe nicht an der Testung vor den Osterferien teilgenommen hat, fügen wir hier noch einmal die Informationen aus dem Infobrief 20 ein.

  • Vorbereitungen bis zu den Testungen:

Die Schüler*innen sehen sich bis dahin mit ihren Eltern das Erklär-Video der Firma Roche an. Unter dem folgenden Link finden Sie/findet Ihr zwei Erklärvideos (für Erwachsene und für Kinder).

 https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung                             

 Weiterführende Informationen können den auf der Homepage eingestellten “Beipackzetteln” entnommen werden.

  • Ablauf der Testung:


Vor dem Start besprechen die Kolleg*innen mit den Schüler*innen den Test. Fragen werden geklärt. Wie läuft die Testung ab? Was passiert bei einem negativen / positiven Ergebnis? etc. (Hinweis: Ein positives Ergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Krankheit ausgebrochen ist.) 

  • Durchführung der Testung:


Alle SuS müssen sich vor der Testung die Hände waschen bzw. desinfizieren.
Es ist darauf zu achten, dass während der Testdurchführung die Fenster geöffnet sind und der Abstand von 1,50m eingehalten wird. An die Schüler*innen werden die Testutensilien ausgeteilt.
Alle Anwesenden sind verpflichtet, am Test teilzunehmen. Wer nicht am Test teilnimmt oder keinen entsprechenden Nachweis über einen negativen Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweist, begibt sich umgehend auf den Heimweg.

Eine Hilfestellung beim Test durch die Lehrkraft und auch untereinander ist nicht erlaubt. Die Teststäbchen dürfen nicht auf den Tisch gelegt werden.

Die Überprüfung erfolgt frühestens nach 15 Minuten und spätestens nach 30 Minuten. Ein Test wird nicht wiederholt!  (z.B. bei nicht eindeutig zu erkennendem Ergebnis!). Der entstandene Müll wird in den bereitgestellten Müll­beuteln entsorgt.”

  1. Leistungsbewertung:

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Teilnahme am Distanz-/Online-Unterricht verpflichtend ist. Die erbrachten (oder auch nicht erbrachten) Leistungen im Distanzlernen gehen ganz regulär in die Leistungsbewertung ein.

Die “Spielregeln” finden sich im Flyer “Miteinander im Videounterricht”.

Bitte halten Sie sich / haltet Ihr Euch durch regelmäßiges Nachschauen auf der Homepage auf dem Laufenden!

Das Wichtigste ist aus Sicht der Schulleitung, dass wir bei unserem Handeln nach wie vor die eigene Gesundheit aber immer auch die unserer Mitmenschen im Blick behalten und uns unserer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind.

Mit freundlichen Grüßen
R. Millard und H. Schepper

Download – Informationen zum Schuljahr 2020/2021 (Nr.22)

Flyer „Miteinander im Videounterricht“.