Am 13. März 2020 wurde der Erlass zur Regelung der Schließung von schulischen Gemeinschaftseinrichtungen herausgegeben. Der Erlass regelt die Betreuung in der Übergangszeit vom 16.3.2020 und 17.3.2020 und darüber hinaus ab dem 18.3.2020.
In dem weiter unten verfügbaren Erlass werden die Personengruppen (Schlüsselpersonen) definiert, die ihre Kinder in eine vor-Ort-Betreuung schicken können.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen