Liebe Eltern der „neuen“ Fünftklässler,
da sich die behördlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Schulsport laufend verändern und der genaue Stundenplan für unsere Angebote im Rahmen der Nachmittagsbetreuung noch erstellt werden muss, können diese erst zu Beginn des Schuljahres verbindlich festgelegt werden.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind die Chance hat im 1. Halbjahr des Schuljahres 20/21 an maximal 5 Tagen in der Woche betreut zu werden, dann schicken Sie bitte bis zum 26.06.20 die ausgefüllten Seiten 4-5 des angehängten Dokuments als PDF an schlossgymnasium@ssbduesseldorf.de oder per Post an die angegebene Schuladresse.
Sie können den Originalvertrag auch im Sekretariat der Schule abgeben.
Falls Sie eine PDF-Datei schicken, bringen Sie den Originalvertrag bitte zum 1. Schultag Ihres Kindes mit.
Sie entscheiden durch Wahlen zu Beginn des Schuljahres dann je nach Angebot selbst, an wie vielen Tagen und an welchen Ihr Kind betreut werden soll.
Auch eine flexible Betreuung an bis zu zwei Wochentagen ist möglich. Die Wochentage werden bei der Anmeldung gewählt und sind für die Dauer des Halbjahres verbindlich. Dies ist jedoch erst zum Schuljahresbeginn möglich, da Wochentag und Art der Betreuung noch nicht feststehen. Der entsprechende Anmeldevordruck wird zum Beginn des Schuljahres hier zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend stehen Ihnen zwei Betreuungsmodelle zur Auswahl:
Fünftägige pädagogische Betreuung | Flexible pädagogische Betreuung | |
Anmeldung | bis 26.06.2020 | Bei Schuljahresbeginn |
Anzahl der Betreuungstage/ Woche | bis zu 5 Tage | bis zu 2 Tage |
Betreuungszeit | 13:22 – 15:27 Uhr (bei Bedarf bis 16:00 Uhr) |
13:22 – 15:27 Uhr an den gewählten Wochentagen |
Elternbeitrag | 60,00€/ Monat | 30,00€/ Monat |
Datenschutzerklärung Stadtsportbund
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 wird das Schloß-Gymnasium das Konzept der bedarfsgerechten, individuellen pädagogischen Nachmittagsbetreuung umsetzen. Als neuer Kooperationspartner wird der Stadtsportbund Düsseldorf die organisatorische Abwicklung der Betreuung für die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen übernehmen. Die Nachmittagsbetreuung bietet im Anschluss an den planmäßigen Unterricht in der bereits bekannten und bewährten Form
- pädagogische Betreuung
- qualifizierte Lernzeitbetreuung für Hausaufgaben, Übungseinheiten und Klausurvorbereitung
- ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Freizeitbetreuung und Sportangebote auf freiwilliger Basis
Das Mittagessen und die Angebote des Mensabetriebs sind nicht Gegenstand der Betreuungsvereinbarung. Der Zeitrahmen der individuellen pädagogischen Nachmittagsbetreuung erstreckt sich an allen Unterrichtstagen von 13:22 Uhr bis 15:27, bei Bedarf bis 16:00 Uhr.