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Klausurpflicht

Einführungsphase

Klausurpflicht besteht in Deutsch und Mathematik, in allen Fremdsprachen, in einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft (Physik, Biologie, Chemie). Weitere Grundkursfächer können als Fächer mit Klausuren gewählt werden.

Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase werden die Aufgaben für die Klausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik landeseinheitlich zentral gestellt. Die Ergebnisse fließen als reguläre Klausur in die Leistungsbewertung ein. In den modernen Fremdsprachen können Klausuren mündliche Anteile enthalten. Eine Klausur kann durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

 

Qualifikationsphase

Klausurpflicht besteht

  • in den vier geplanten Abiturfächern
  • in jedem Fall in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache und in der neu einsetzenden Fremdsprache
  • darüber hinaus in einer weiteren Fremdsprache oder einem Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich.
  • In den ersten drei Abiturfächern und in der neu einsetzenden Fremdsprache werden in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase jeweils zwei Klausuren geschrieben, im letzten Halbjahr jeweils eine. Das vierte Abiturfach, mit Ausnahme der neu einsetzenden Fremdsprache, wird im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase nur noch mündlich belegt.

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