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Latinum

Das Latinum

In den allgemein bildenden Schulen kann Latein in verschiedenen Lehrgängen belegt werden:

  • als erste Fremdsprache ab Klasse 5
  • als zweite Fremdsprache ab Klasse 6
  • als dritte Fremdsprache ab Klasse 8 (Wahlpflichtbereich)
  •  in der gymnasialen Oberstufe als neu einsetzende Fremdsprache ab Einführungsphase

In der gymnasialen Oberstufe kann Latein darüber hinaus als fortgeführte Fremdsprache in Grund- und Leistungskursen bis zum Abitur und als Fach der Abiturprüfung gewählt werden

Das Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Der Nachweis des Latinums wird bei der Zulassung zum Studium bzw. bei der Zulassung zum Examen in zahlreichen Fächern gefordert, und zwar sowohl in Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abschließen, wie auch bei hochschulinternen Prüfungen (Magister, Promotion). An den einzelnen Universitäten in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern gelten hinsichtlich des Latinums unterschiedliche Bedingungen. In der Regel können über die Homepages der jeweiligen Universitäten die konkreten Bedingungen abgefragt werden.

Das Latinum ist eine Qualifikation, die in der Regel durch aufsteigenden Unterricht in diesem Fach erworben wird, sofern im Abschlusshalbjahr die Note ausreichend (5 Pkte) erreicht wird.

 

Aufgrund der erfolgten Umstellungen im Schulsystem (Schulzeitverkürzung, Beginn der zweiten Fremdsprache ab Klasse 6; Beginn der dritten Fremdsprache ab Klasse 8) sowie der KMK-Vereinbarungen ergeben sich unterschiedliche Fallgruppen:

Latinum

  • bei Lateinbeginn ab Klasse 5 oder 6 am Ende der Einführungsphase
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 am Ende der Qualifikationsphase
  • bei Lateinbeginn ab Klasse 8 am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase auf der Grundlage von insgesamt 14 Wochenstunden
  • bei Lateinbeginn ab Einführungsphase am Ende der Qualifikationsphase plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

Schülerinnen und Schüler, die Lateinunterricht ab Klasse 5 besucht haben, und ab der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe drei weitere Fremdsprachen, darunter eine neu einsetzende Fremdsprache, belegen, können am Ende der Sekundarstufe I zu einer Prüfung zum Erwerb des Latinums (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) zugelassen werden. Voraussetzungen sind mindestens gute Leistungen in den Halbjahren 8.2 und 9.1.

Bei nicht ausreichenden Leistungen im Abschlusskurs oder Vorversetzung oder bei Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes kann das Latinum über die Teilnahme am Lateinunterricht im Abschlusskurs der Einführungsphase oder Qualifikationsphase erworben werden, wenn mindestens ausreichende Leistungen vorliegen oder über eine Prüfung gemäß den Anforderungen für eine “Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis” (RdErl. vom 2.4.1985, BASS 19-33 Nr. 3) . Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung umfasst eine dreistündige Klausur und eine mündliche Prüfung im Umfang von 15 bis 20 Minuten. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden landeseinheitlich zentral gestellt und von einer Fachlehrkraft der Schule korrigiert und bewertet. Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht.

Bei einem Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der Einführungsphase wird bei erfolgreicher Teilnahme am zweiten Schulhalbjahr bei mindestens ausreichenden Leistungen das Latinum erworben.

Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase wird das Latinum nach Rückkehr durch Teilnahme am Latein- unterricht einer Jahrgangsstufe, die mit dem Latinum abschließt (nachfolgende Einführungsphase oder Qualifi- kationsphase), erworben. Die Note muss mindestens aus- reichend bzw. 5 Punkte sein.
Alternativ kann zum Erwerb des Latinums eine Prüfung abgelegt werden (vgl. 3.).

Die Prüfung zum Erwerb des Latinums bei Auslands- aufenthalten findet in der Regel gegen Ende des Schuljah- res statt, das auf die Rückkehr aus dem Ausland folgt. Die Schule kann nach eingehender Beratung besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler auch vor Antritt des Auslandsaufenthalts zur Prüfung anmelden. Voraussetzungen sind in der Regel mindestens gute Leistungen in dem Fach Latein in den vorausgehenden drei Schulhalbjahren vor Antritt des Auslandsaufenthalts. Der Erwerb des Latinums ist im Falle einer Vorversetzung oder bei nicht ausreichender Leistung im Abschluss- halbjahr analog zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase geregelt. Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe oder die Abiturprüfung wiederholen, müssen für den Erwerb des Latinums die geforderten Nachweise nicht erneut erbringen.

Für Studierende, die den Nachweis des Latinums für die Aufnahme eines Studiums oder die Zulassung zum Examen an einer Hochschule benötigen, diese Qualifikation aber während ihrer Schulzeit nicht erworben haben, werden an den Universitäten (in der Regel über das betreffende Seminar für Klassische Philologie bzw. die Institute für Altertumskunde) Kurse angeboten, die auf eine Prüfung vorbereiten: Das Latinum kann in diesen Fällen über eine Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis erworben werden.

Quelle: Bildungsportal NRW

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